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Erbschaftssteuerfreiheit

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes ist gemeinnützig anerkannt und von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe oder Vermächtnis an die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes fließt daher ohne Erbschaftsteuerabzug in die Stiftung. Mit den Erträgen daraus unterstützen Erblasser über ihr Leben hinaus Projekten für Kinder in Not.