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Transparenz

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Getragen wird die »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« von einem Trägerkreis bestehend aus

  • Transparency International Deutschland e.V.
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen
  • Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
  • Deutscher Fundraising Verband
  • Deutscher Spendenrat e.V.
  • Deutscher Kulturrat
  • Deutscher Naturschutzring
  • Maecenata-Institut
  • Phineo
  • Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen VENRO
  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und sich damit verpflichtet, die folgenden Informationen auf der Website zur Verfügung zu stellen:


1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr, Konto

Gemeinschaftsstiftung terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not
Ruppenkampstraße 11a
49084 Osnabrück

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes wurde 1998 von terre des hommes e.V. Deutschland gegründet. Seit 2019 ist sie eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.


Konto 
Bank für Sozialwirtschaft:IBAN:
DE37 3702 0500 0007 4997 00
BIC BFSW DE33HAN  


2. Satzung und Ziele der Stiftung

  • Das Stiftungsstatut der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes
  • Die Ziele der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes
  • Die Satzung der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes

3. Freistellungsbescheid

Das Finanzamt Osnabrück Stadt bescheinigt mit dem Schreiben vom 29.11.2018 der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes - Hilfe für Kinder in Not, Steuernummer 66/270/15602 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51,59,60,61 AO.

Die Körperschaft fördert den gemeinützigen Zweck "Förderung der Jugendhilfe" (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)


4. Entscheidungsträger

Das Entscheidungsgremium der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not ist der Stiftungsrat. Er setzt sich zusammen aus vier ehrenamtlichen Mitgliedern des terre des hommes e.V., gewählt durch die Mitgliederversammlung des Vereins, einem Mitglied des Präsidiums des terre des hommes e.V., sowie bis zu vier Stifterinnen und Stiftern, gewählt aus der Stifterversammlung.

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes wird vertreten durch den Vorstand:
Ursula Gille-Boussahia, Vorstand Finanzen/Verwaltung/Personal,
Beat Wehrle, Vorstand Programme,
Joshua Hofert, Vorstand Kommunikation.


5. Tätigkeitsbericht

Der Jahresbericht der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes


6. Personalstruktur

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes beschäftigt eine Mitarbeiterin in Vollzeit. Die Stiftung nutzt darüber hinaus für die Verwaltung, die Projektauswahl, Presseveröffentlichungen und weitere Arbeiten die Strukturen des terre des hommes e.V.. Dafür wird ein fester monatlicher Betrag gezahlt.


7. Mittelherkunft und -verwendung

Die Gemeinschaftsstiftung - Hilfe für Kinder in Not verfügt über ein Gesamtvermögen von 32.643.242 Euro (Stand 31.12.2019). Das Kapital der Stiftung wird nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sicherheit angelegt.

Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes – Hilfe für Kinder in Not finanziert ihre Projektförderung aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Sie fördert ausschließlich die Projektarbeit von terre des hommes Deutschland e.V.


8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit


9. Namen von juristischen Personen, deren Zahlungen mehr als 10 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen

Es gibt keine juristischen oder natürlichen Personen, deren Zahlungen mehr als 10 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen.