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Den Nachlass regeln – gar nicht so kompliziert!

Wenn Sie sich wünschen, dass Ihr geschaffenes Vermögen für nächste Generationen erhalten bleiben soll, können Sie der Gemeinschaftsstiftung testamentarisch ein Vermächtnis zukommen lassen oder sie als Erbin einsetzen. So helfen Sie Kindern in Not über viele Jahrzehnte. Wir sichern Ihnen einen respektvollen und kompetenten Umgang mit Ihrem Erbe zu.

Und so geht’s: Mit einem Vermächtnis setzen Sie Gemeinschaftsstiftung terre des hommes als Vermächtnisnehmer ein. Ihre Erben zahlen Ihr Vermächtnis für den guten Zweck aus.

Mit einer Erbeinsetzung wird die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Ihr Erbe mit allen damit verbundenen Pflichten.

Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie die Stiftung als Alleinerbin bestimmen. Ihr Erbe kann dann als Zustiftung oder als eigene Stiftung in die Gemeinschaftsstiftung eingehen. Das ist auch möglich, wenn Sie gesetzliche Erben haben und deren Pflichtteilsanspruch in anderer Weise ausgleichen oder Ihre gesetzlichen Erben auf ihren Pflichtteil verzichten und ihn nicht geltend machen.