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Testament und Erbschaft

Ihre Erbe stiftet Zukunft

Wenn Sie sich entscheiden, die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes als Erbin einzusetzen, sichern Sie die Zukunft vieler Kinder nachhaltig. Als Zustiftung kann ein Vermächtnis, Erbe oder eine Stiftung, die von Todeswegen errichtet wird, viele kommende Generationen auf ihrem Lebensweg unterstützten.

Mit Ihrem Testament für die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes setzen Sie das in Ihrem Leben Erarbeitete für benachteiligte und arme Kinder ein. Ihr Testament kann den Alltag von Mädchen und Jungen in aller Welt positiv verändern und dabei helfen, eine terre des hommes, eine Erde der Menschlichkeit zu schaffen. 

Wir sichern Ihnen einen respektvollen und kompetenten Umgang mit Ihrem Erbe zu und bringen unsere  Erfahrungen mit Haushaltsauflösungen und Vermietung oder Verkauf von Immobilien gern ein.

Neben Geldwerten kann die Stiftung auch Sachwerte annehmen, etwa Immobilien oder Sammlungen. Unter fachkundiger Beratung lassen wir Kunstgegenstände und Sammlungen individuell und sorgfältig schätzen.

Sie haben selbst geerbt und möchten Geld aus einer Erbschaft in unsere gemeinnützige Stiftung stiften? Dieser Betrag ist von jeglichen Steuern befreit. Innerhalb von 24 Monaten nach Antritt der Erbschaft können Sie die bereits dafür gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern.


Und so geht’s

  1. Sie können Ihr Testament eigenhändig und handschriftlich schreiben. Es muss mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Ein notarielles Testament wird nach Ihrem Wünschen von einem Notar erstellt. Bei ihm oder Ihrem Amtsgericht können Sie es auch hinterlegen. Sie können auch einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen, Ihren letzten Willen nieder zu schreiben. Dies empfiehlt sich bei besonderes komplexen Familien- und Vermögensstrukturen. Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe der zu vererbenden Vermögenswerte. 
  2. Mit einem Vermächtnis setzen Sie die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes als Vermächtnisnehmer ein. 
  3. Mit einer Erbeinsetzung wird die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Ihre Erbin mit allen damit verbundenen Pflichten.
  4. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie die Stiftung als Alleinerbin bestimmen. Ihr Erbe kann dann als Zustiftung oder als eigene Stiftung in die Gemeinschaftsstiftung eingehen.
    Das ist auch möglich, wenn Sie gesetzliche Erben haben und deren Pflichtteilsanspruch in anderer Weise ausgleichen wird bzw. Ihre gesetzlichen Erben auf ihren Pflichtteil verzichten und ihn nicht geltend machen.
  5. Wenn Sie die Stiftung von terre des hommes in Ihrem Testament bedenken möchten, muss dieser Wunsch klar formuliert im Testament sein. Diese Daten sind für Ihr Testament wichtig:
    Gemeinschaftsstiftung terre des hommes - Hilfe für Kinder in Not
    Ruppenkampstr. 11a
    49084 Osnabrück

 


Beratung vom Fachanwalt für Erbrecht

Den Nachlass regeln – das ist gar nicht so kompliziert!
Fast jede/r stellt sich irgendwann im Leben die Frage, was er oder sie vor dem Lebensende regeln sollte. Weil das ein sensibles Thema ist, verschieben die meisten von uns das Vorhaben.

Die Fragen rund um dieses Thema sind vielschichtig und früher oder später wichtig: Wie schreibe ich ein gültiges Testament? Wo hinterlege ich es? Ich bin alleinstehend – was geschieht mit meinem Erbe? Benötige ich eine Vorsorgevollmacht? Um diese Fragen zu beantworten, bietet die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Informationsabende für Interessierte und Unterstützende an. 


terre des hommes ist Mitglied in der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV). Die Fachanwälte der DIGEV referieren ehrenamtlich zu Fragen des Erb- und Vorsorgerechts. Sie bieten darüber hinaus Beratungsgespräche von 30 bis 45 Minuten an, damit Interessierte einen ersten Überblick zum Thema Testament bekommen. Wenn Sie ein solches Gespräch wünschen, rufen Sie uns an. Als Mitglied der DIGEV haben wir in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Stadt zu nennen, der Ihnen eine kostenlose Erstberatung gibt.