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Ausrichtung und Ziele

Die Stifterinnen und Stifter der Gemein­schaftsstiftung terre des hommes sind sich einig: Sie sichern langfristig und kontinuierlich die Zukunft von Kindern in Not. Mit den Erträgen aus ihren Zustiftungen und Vermächtnissen schaffen sie für Kinder eine zukunftsfähige Grundlage zum täglichen Leben. Jahr für Jahr werden Projekte in aller Welt  gefördert. Das Kapital selbst bleibt für kommende Generationen erhalten.


Vielfalt in der Stiftungsarbeit

Ob Programme für Straßenkinder auf den Philippinen oder Unterstützung von Kindern in ländlichen Gebieten in Indien, gegen Kinderhandel in Südostasien, Kinderclubs für HIV-/Aids-Waisen im südlichen Afrika oder die Ausbildung von jungen Mädchen in handwerklichen Berufen in Nicaragua: Die Stärkung der Kinderrechte steht immer im Vordergrund.

Die Stiftung fördert die Projektarbeit von terre des hommes insbesondere, wenn sie ...

  • das Überleben und die Gesundheit von Kindern sichern,
  • der Erziehung, Grund- und Berufsausbildung dienen,
  • Kinder vor wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung schützen,
  • Kindern und ihren Familien helfen, die Opfer von Krieg, Gewalt und Vertreibung, von politischer, rassistischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sind,
  • Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zum gesellschaftlichen Leben eröffnen und
  • über die gesellschaftlichen Hintergründe von Not und Gewalt aufklären und als Modelle für soziale Veränderung dienen.

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Gemeinschaftsstiftung arbeitet nach den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen als Richtlinie für die Stiftungsarbeit beschlossen hat.

»Präambel:
Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.

Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung die­nen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen.

In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

  • Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorien­tierte Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen.
  • Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.
  • Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten.
  • Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z. B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.

Auszug aus dem PDF Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen