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Anlageleitlinie der Stiftung

Ethisch korrekt angelegt

Anlageleitlinien legen fest, wie und wo Vermögen angelegt werden. Sie schaffen einen Entscheidungsrahmen für den Umgang mit dem Stiftungsvermögen und bringen Transparenz für Menschen, die Stiftungen unterstützen. Besonders nachhaltige Anlageoptionen zeigten sich in Vergangenheit stabiler und überstanden die Finanzkrise mit weniger Verlusten.

Der Stiftungsrat der Gemeinschaftsstiftung hat eine Anlageleitlinie festgelegt, die grundsätzlich vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Eine Anlage mit hoher Rendite, aber unkalkulierbarem Risiko, widerspricht diesem Grundsatz. Ebenso wie die Anlage in Aktien oder Staatsanleihen, die im Widerspruch steht zu nachhaltigem, sozialem und umweltverträglichem Handeln, zu Menschenrechten oder zum Stiftungsgedanken und der Satzung der Stiftung. Dies überwacht der Stiftungsrat kontinuierlich und gibt Empfehlungen für die Anlage des Kapitals.

Unter dem Rendite-/Risiko-Aspekt legte der Stiftungsrat fest, dass maxi­mal 40 Prozent des Stiftungsvermögens in Anlagen mit höherem Risiko wie Aktien angelegt werden. Demgegenüber sollen sich 60 Prozent des Ver­mögens in sichereren Anlagen mit regel­mäßigen Erträgen wiederfinden.

Die Basis für die Anlagepolitik der Stiftung ergibt sich aus der Stiftungssatzung.

Transparent, sicher, langfristig

Der Stiftungsrat hat eine Anlageleitlinie festgelegt, die grundsätzlich vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Die Risikoanlage mit der hohen Rendite, aber einem unkalkulierbaren Risiko, passt hierzu ebenso wenig wie die Anlage in Aktien oder Staatsanleihen, die im Widerspruch stehen zu nachhaltigem, sozialem und umweltverträglichem Handeln oder zu dem Stiftungsgedanken und diesem Statut.Aus diesem Grund gibt der Stiftungsrat dem Vorstand kontinuierlich Empfehlungen für die Anlage des Kapitals.

So definierte der Stiftungsrat folgendes Regelwerk zur Auswahl von Anlagemöglichkeiten:

Die Verwaltung des Vermögens soll dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen. Bei Neuanlagen in Aktien oder aktienähnlichen Konstrukten sowie Rentenpapieren dürfen deshalb keine Investitionen vorgenommen werden in:

a) Unternehmen, die Rüstungsgüter, Kernenergie, Tabakwaren oder genmodifiziertes Saatgut herstellen oder vertreiben,
b) Unternehmen, die Pornografie und Glücksspiele herstellen oder vertreiben,
c) Unternehmen, die Stoffe herstellen, vertreiben oder einsetzen, die toxisch und bioakkumulierend sind oder endokrine (hormonelle) Wirkungen haben,
d) Fluggesellschaften und Reedereien,
e) Unternehmen, die Energie mit fossilen Brennstoffen herstellen,
f) Unternehmen, die Rohstoffe auf umweltschädigende Art und ohne angemessene Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen gewinnen,
g) Unternehmen, die ihr Geld nachweislich mit ausbeuterischer Kinderarbeit bzw. anderen Verletzungen der Kinder- und Menschenrechte verdienen,
h) Obligationen von Staaten, die:

  • ABC Waffen ohne konkrete Abrüstungspläne besitzen,
  • Ausbau von Kernenergie betreiben,
  • die Todesstrafe vollstrecken,
  • systematisch die Menschenrechte verletzen

Unter dem Rendite-/Risiko-Aspekt legte der Stiftungsrat fest, dass maximal 40 Prozent des Stiftungsvermögens in Anlagen mit höherem Risiko (z.B. Aktien) angelegt werden. Dem gegenüber sollen sich 60 Prozent des Vermögens in sichereren Anlagen mit regelmäßigen Erträgen wiederfinden.