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Ihre Steuervorteile

Gutes tun und Steuern sparen

Ihr Engagement in der gemeinnützigen Gemeinschaftsstiftung terre des hommes wird steuerlich mehrfach begünstigt: Sie können höhere Beträge von der Einkommenssteuer absetzen und gleichzeitig vermeiden, dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer Ihr Vermögen schmälern. 

Schenkungen an die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes und auch die Gründung der eigenen Stiftung unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung sind pro Person bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro von der Steuer absetzbar. Dieser Steuervorteil kann über zehn Jahre verteilt werden. Ihre Schenkung oder Ihr Erbe an die Gemeinschaftsstiftung unterliegt nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, sodass Ihr Vermögen erhalten bleibt.

Sie haben auch die Möglichkeit, steuerbegünstigt in die Stiftung zu spenden. Hierbei ist es möglich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich geltend zu machen. Ihre Spende wird nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern fließt direkt und zeitnah in die terre des hommes-Projektarbeit.

Erbschaftsteuerfreiheit

Gemeinnützig anerkannte Organisationen, wie die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes, sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe oder Vermächtnis an die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes geht daher ohne Erbschaftssteuerabzug in die Stiftung über. Erblasser unterstützen so über ihr Leben hinaus Projekte für notleidende Kinder auf der ganzen Welt.