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Dauerhafte Hilfe für Kinder in Not

Mit der 1998 gegründeten »Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes - starke Kinder - gerechte Welt« sichert Terre des Hommes Teile der Projektarbeit auf Dauer finanziell ab. Die Gemeinschaftsstiftung ist seit dem 2. Januar 2019 eine rechtsfähige Stiftung und fördert die Terre des Hommes-Projektarbeit in vielen Bereichen. Darüber hinaus setzt sie Schwerpunkte mit ihren Themenfonds Traumahilfe, sauberes Wasser, Demokratie und Bildung

Der Verein Terre des Hommes und die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes bieten zahlreiche Möglichkeiten, um sich weltweit für benachteiligte Kinder zu engagieren. Beide ergänzen sich und setzen sich gemeinsam für eine Erde der Menschlichkeit ein, einer »Terre des Hommes«.

Ausrichtung und Ziele

Die Stifterinnen und Stifter der Gemein­schaftsstiftung Terre des Hommes sind sich einig: Sie sichern langfristig und kontinuierlich die Zukunft von Kindern in Not. Mit den Erträgen aus ihren Zustiftungen und Vermächtnissen schaffen sie für Kinder eine zukunftsfähige Grundlage zum täglichen Leben. Jahr für Jahr werden Projekte in aller Welt gefördert. Das Kapital selbst bleibt für kommende Generationen erhalten.

Vielfalt in der Stiftungsarbeit

Ob Programme für Straßenkinder auf den Philippinen oder Unterstützung von Kindern in ländlichen Gebieten in Indien, gegen Kinderhandel in Südostasien, Kinderclubs für HIV-/Aids-Waisen im südlichen Afrika oder die Ausbildung von jungen Mädchen in handwerklichen Berufen in Nicaragua: Die Stärkung der Kinderrechte steht immer im Vordergrund.

Die Stiftung fördert die Projektarbeit von Terre des Hommes insbesondere, wenn sie ...

  • das Überleben und die Gesundheit von Kindern sichern,
  • der Erziehung, Grund- und Berufsausbildung dienen,
  • Kinder vor wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung schützen,
  • Kindern und ihren Familien helfen, die Opfer von Krieg, Gewalt und Vertreibung, von politischer, rassistischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung sind,
  • Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zum gesellschaftlichen Leben eröffnen und
  • über die gesellschaftlichen Hintergründe von Not und Gewalt aufklären und als Modelle für soziale Veränderung dienen.

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Die Gemeinschaftsstiftung arbeitet nach den Grundsätzen guter Stiftungspraxis, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen als Richtlinie für die Stiftungsarbeit beschlossen hat.

»Präambel:

Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.

Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potenziellen Stiftern als Orientierung die­nen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen.

In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

  • Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorien­tierte Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen.
  • Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.
  • Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten.
  • Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z. B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.

Auszug aus dem PDF Grundsätze guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

So ist unsere Stiftung organisiert

Einmal jährlich tagt die Stifterversammlung an wechselnden Orten. Mitarbeiter und Projektpartner von Terre des Hommes e.V. informieren über den Fortschritt der Stiftung und der Projekte. Der Stifterversammlung gehören alle Stifterinnen und Stifter an, die hier auch die Möglichkeit nutzen können, unsere Stiftung aktiv mitzugestalten.

Aufgaben

Die Stifterversammlung

  • nimmt Jahresberichte von (Vorstand und) Stiftungsrat entgegen
  • gibt Anregungen an Vorstand und Stiftungsrat und wählt bis zu vier Mitglieder in den Stiftungsrat
  • wirkt bei einer Änderung des Zwecks und Auflösung der Gemeinschaftsstiftung mit

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Alle drei Jahre werden jeweils bis zu vier seiner Mitglieder von der Stifterversammlung und der Mitgliederversammlung des Vereins Terre des Hommes Deutschland e.V. gewählt; ein weiteres Mitglied wird vom Präsidium des Vereins aus seiner Mitte entsandt.

Aktuelle Zusammensetzung

  • Anja Zapp, Vorsitzende
  • Uwe Diemert, stv. Vorsitzender
  • Prof. Hartmut Heinrich
  • Eva Hodel
  • Robert Kissling
  • Joachim Kleveman
  • Kurt Lehberger
  • Silke Schamuhn
  • Ute Wendt

Aufgaben

Der Stiftungsrat

  • beruft die jährliche Stifterversammlung ein
  • berät bei der Anlage des Stiftungsvermögens
  • nimmt den Jahresabschluss entgegen, beschließt den Haushaltsplan und kontrolliert die Mittelverwendung
  • nimmt den Wirtschaftsprüfungs- und Revisionsbericht ab und beschließt die Entlastung des Vorstands im Hinblick auf die Geschäftsführung der Stiftung
  • berichtet der Mitgliederversammlung des Vereins und der Stifterversammlung
  • beschließt die Einrichtung von Einzelstiftungen und Satzungsänderungen

Die Mitglieder des Vorstands des Vereins Terre des Hommes Deutschland e. V. im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die Mitglieder des Vorstands der Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

  • Larisa Machemer / Vorstand Finanzen, Verwaltung, Personal
  • Joshua Hofert / Vorstand Kommunikation und Vorstandssprecher
  • Beat Wehrle / Vorstand Programme

Machen Sie mit!

Ihnen ist der nachhaltige Aufbau von Stiftungskapital wichtig, um Projekte für notleidende Kinder auch für die Zukunft sicherzustellen? Dann sind Sie in der Gemeinschaftsstiftung genau richtig. Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, mitzubestimmen, denn gemeinsam lässt sich mehr bewegen!

Steuerbefreit für gemeinnützige Zwecke

Die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke. Es gilt der aktuelle Bescheid vom 29. November 2018 nach § 60a Abs. 1 der Abgabenordnung über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO.

»Die Stiftung arbeitet so engagiert, sachkundig und transparent, dass Sie sicher sein können, dass Ihr Geld dort Sinn macht.«
Lutz Beisel Gründer von Terre des Hommes Deutschland e.V.

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