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Testament und Erbschaft

Nach Ihrem Willen mitgestalten

Haben Sie Interesse, die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes als Erbin in Ihrem Testament zu bedenken? Wir bieten Ihnen unabhängige Rechtsberatung rund um alle Fragen der Nachfolgeregelung und Testamentsgestaltung. Erbschaften und Vermächtnisse sind für uns ein Schatz, den wir über Ihr Leben hinaus respektvoll, kompetent und streng in Ihrem Sinne verwalten.

Werden Sie Stifter*in mit einem Testamentsversprechen zu Erbschaft oder Vermächtnis.

Wir sichern Ihnen einen respektvollen und kompetenten Umgang mit Ihrem Erbe zu und bringen unsere Erfahrungen mit Haushaltsauflösungen und Vermietung oder Verkauf von Immobilien gern ein.

Neben Geldwerten kann die Stiftung auch Sachwerte annehmen, etwa Immobilien oder Sammlungen. Unter fachkundiger Beratung lassen wir Kunstgegenstände und Sammlungen individuell und sorgfältig schätzen.

Sie haben selbst geerbt und möchten Geld aus einer Erbschaft in unsere gemeinnützige Stiftung stiften? 

Dieser Betrag ist von jeglichen Steuern befreit. Innerhalb von 24 Monaten nach Antritt der Erbschaft können Sie die bereits dafür gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Erbschaftssteuerfreiheit

Die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes ist gemeinnützig anerkannt und von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe oder Vermächtnis an die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes fließt daher ohne Erbschaftsteuerabzug in die Stiftung. Mit den Erträgen daraus unterstützen Erblasser über ihr Leben hinaus Projekten für Kinder in Not.

Eine Immobilie vererben – geht das?

Nimmt die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes eine Immobilie als Erbe an?

Terre des Hommes hat in den vergangenen Jahren mehrfach Immobilien geerbt und bringt Erfahrung in der Verwaltung, Vermietung, Haushaltsauflösung und in den Verkauf ein. Es wird von Fall zu Fall entschieden, ob eine Immobilie verkauft wird oder ob die Stiftung sie weiterhin bewirtschaftet. In beiden Fällen kommen die Erträge Terre des Hommes-Projekten zugute. 

Erbschaften und Vermächtnisse für die Gemeinschaftsstiftung bilden mit ihren Erträgen eine tragfähige Säule in der Projektförderung von Terre des Hommes. Ein Beispiel ist der Verkauf einer Immobilie in Süddeutschland, die der Stiftung vor einigen Jahren vererbt wurde. Ihr Gegenwert bleibt als Zustiftung für die langfristige Projektförderung erhalten. Aus dem Gewinn beim Verkauf konnten in den folgenden Jahren weitere Terre des Hommes-Projekte direkt gefördert werden.

So können Sie sicher sein!

Mit einer Erbschaft zeigen Sie Ihr besonderes Engagement und drücken großes Vertrauen in die Arbeit von Terre des Hommes aus. Entsprechend gewissenhaft und achtsam gehen wir damit um. Mit Erbschaften stärken wir die finanzielle Sicherheit unserer Projekte. Ihren letzten Wunsch über das eigene Leben hinaus, erfüllen wir gern und nach Ihren Vorstellungen. Dabei liegt die Entscheidung bei Ihnen, ob Sie Ihr Erbe dem Verein Terre des Hommes oder der Gemeinschaftsstiftung widmen wollen.

Wer sich mit dem Thema Testament beschäftigt, hat zum Teil sehr persönliche Fragen. Simon Forman hilft Ihnen gern weiter und behandelt Ihre Anliegen streng vertraulich

Terre des Hommes ist Mitglied in der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV). Die Fachanwälte der DIGEV referieren ehrenamtlich zu Fragen des Erb- und Vorsorgerechts. Sie bieten darüber hinaus Beratungsgespräche von 30 bis 45 Minuten an, damit Interessierte einen ersten Überblick zum Thema Testament bekommen. Wenn Sie ein solches Gespräch wünschen, rufen Sie uns an. Als Mitglied der DIGEV haben wir in vielen Fällen die Möglichkeit, Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht in Ihrer Stadt zu nennen, der Ihnen eine kostenlose Erstberatung gibt.

»Mein Mann und ich haben bereits 1968 Terre des Hommes kennengelernt und waren sofort begeistert von der wichtigen Arbeit, die für die Kinder weltweit geleistet wird. Terre des Hommes ist die richtige Adresse für unser Erbe.«
Ingrid Lorenzen Stifterin und Erblasserin

Simon Forman

Leitung Gemeinschaftsstiftung

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