Oft wird uns die Frage gestellt: »Was ist wirksamer – eine zweckgebundene oder eine zweckungebundene (allgemeine) Zustiftung in das Stiftungskapital?« Unsere Antwort: »Das kommt darauf an.« Möchten Sie gezielt ein bestimmtes Herzensanliegen voranbringen, könnte einer unserer vier Themenfonds für Sie richtig sein. Möchten Sie allerdings genau dort zur Stelle sein, wo Sie am dringendsten gebraucht werden, empfehlen wir eine zweckungebundene allgemeine Zustiftung.
Denn nur allgemeine Zuwendungen geben dem Verein Terre des Hommes den Freiraum, sämtliche Projekte streng nach Bedarf zu planen und flexibel auf unvorhergesehene Krisen zu reagieren. Der Stiftungsrat der Gemeinschaftsstiftung beaufsichtigt die satzungsgemäße Mittelverwendung nach festgelegten Vorgaben.
Themenfonds
Anlässe zum Stiften
Das erste Enkelkind – ein freudiger Anlass und eine nachhaltige Idee!
Anlässlich eines Jubiläums oder eines runden Geburtstags für einen guten Zweck zu spenden: Das ist Ihnen sicher bekannt. Aber es gibt noch viele andere schöne Ereignisse im Leben, die dazu motivieren, Glück und Geld zu teilen.

Eine fantastische Idee hatte eine unserer langjährigen Stifterinnen: Zur Geburt ihres Enkelkindes teilte sie ihre zugedachten Ersparnisse auf. 50 Prozent legte sie für die Ausbildung ihres Enkels an und 50 Prozent stiftet sie in die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes für Kinder in Not. So macht sie nicht nur sich und ihrer Familie sondern auch hilfsbedürftigen Kindern eine dauerhafte Freude.
Die Kinder aus unseren Projekten wurden nicht auf der Sonnenseite des Lebens geboren, stehen am Rand der Gesellschaft oder wachsen in Armut auf. Wir fördern mit unseren Projektpartnern diese Kinder und ihre Familien, indem sie Gesundheitsvorsorge und Bildung für eine bessere Zukunft erhalten. Ihre Zustiftung unterstützt uns dabei.
Verfügen Sie über eine größere Summe, können Sie auch eine Einzelstiftung innerhalb der Gemeinschaftsstiftung einrichten - auf Ihren Wunsch geben wir dieser Stiftung auch den Namen Ihres Enkelkinds oder Ihres Partners.
Bankverbindung
Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes
SozialBank AG
IBAN: DE37 3702 0500 0007 4997 00
Stiften für Themen
Für unsere Themenfonds »Traumahilfe«, »Sauberes Wasser«, »Demokratie« und »Bildung« verwenden Sie bitte die entsprechenden Stichworte für Ihre Überweisung.
Ihre Steuervorteile
Gutes tun und Steuern sparen
Ihr Engagement in der gemeinnützigen Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes wird steuerlich mehrfach begünstigt: Sie können höhere Beträge von der Einkommenssteuer absetzen und gleichzeitig vermeiden, dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer Ihr Vermögen schmälern.
Schenkungen an die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes und auch die Gründung der eigenen Stiftung unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung sind pro Person bis zu einem Höchstbetrag von einer Million Euro von der Steuer absetzbar. Dieser Steuervorteil kann über zehn Jahre verteilt werden. Ihre Schenkung oder Ihr Erbe an die Gemeinschaftsstiftung unterliegt nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer, sodass Ihr Vermögen erhalten bleibt.
Sie haben auch die Möglichkeit, steuerbegünstigt in die Stiftung zu spenden. Hierbei ist es möglich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich geltend zu machen. Ihre Spende wird nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern fließt direkt und zeitnah in die Terre des Hommes-Projektarbeit.
Erbschaftsteuerfreiheit
Gemeinnützig anerkannte Organisationen, wie die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes, sind von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Erbe oder Vermächtnis an die Gemeinschaftsstiftung Terre des Hommes geht daher ohne Erbschaftssteuerabzug in die Stiftung über. Erblasser unterstützen so über ihr Leben hinaus Projekte für notleidende Kinder auf der ganzen Welt.

»Sichern Sie nachhaltig Chancen für Kinder: Vertrauen Sie der Gemeinschaftsstiftung Ihr Vermögen für eine gute Sache an.«