Titel der Seite: Anlagerichtlinie
Druckdatum: 18.05.2012 Diese Seite jetzt drucken

Anlageleitlinie der Stiftung

Die Basis für die Anlagepolitik der Stiftung ergibt sich aus dem Stiftungsstatut.

§ 6 Grundsätze der Verwaltung

(1) Die Stiftungsvermögen sind gesondert zu verwalten und in ihrem Bestand zu erhalten. Soweit der Treuhandvertrag nichts anderes bestimmt, können einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden; der Gegenwert fließt dem jeweiligen Stiftungsvermögen wieder zu;

(2) Verwaltung und Verwertung des jeweiligen Vermögens sollen dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen;

(3) Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen bis zur gesetzlich zulässigen Höhe dem jeweiligen Stiftungsvermögen zugeführt werden.

Anlagepolitik: Glaubwürdig und transparent

Der Stiftungsrat hat eine Anlageleitlinie festgelegt, die grundsätzlich vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Die Risikoanlage mit der hohen Rendite, aber einem unkalkulierbaren Risiko, passt hierzu ebenso wenig wie die Anlage in Aktien oder Staatsanleihen, die im Widerspruch stehen zu nachhaltigem, sozialem und umweltverträglichem Handeln oder zu dem Stiftungsgedanken und diesem Statut. Aus diesem Grund gibt der Stiftungsrat dem Verein kontinuierlich Empfehlungen für die Anlage des Kapitals. So definierte der Stiftungsrat folgendes Regelwerk zur Auswahl von Anlagemöglichkeiten:

Die Verwaltung des Vermögens soll dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen. Bei Neuanlagen in Aktien oder aktienähnlichen Konstrukten sowie Renten dürfen deshalb keine Investitionen vorgenommen werden in:

a) Hersteller und Vertreiber von Rüstungsgütern, Kernenergie, Tabakwaren, genmodifiziertem Saatgut;

b) Hersteller und Vertreiber von Pornografie und Glücksspielen;

c) Hersteller und Vertreiber von Chlor-und Agrochemikalien auf dem Index;

d) Fluggesellschaften;

e) Unternehmen, die ihre Rohstoffe auf umweltschädigende Art gewinnen oder ihr Geld nachweislich mit ausbeuterischer Kinderarbeit oder anderen Verletzungen der Kinder-und Menschenrechte verdienen;

f) Obligationen von Staaten, die:

  • ABC-Waffen ohne konkrete Abrüstungspläne besitzen;
  • aktives Lobbying zum Ausbau von Kernenergie betreiben;
  • die Todesstrafe vollstrecken;
  • die Menschenrechte verletzen.

Vermögensanlage: Sicher und langfristig

Unter dem Rendite-/Risiko-Aspekt legte der Stiftungsrat fest, dass maximal 30 Prozent des Stiftungsvermögens in Anlagen mit höherem Risiko (zum Beispiel Aktien) angelegt werden. Dem gegenüber sollen sich 70 Prozent des Vermögens in sichereren Anlagen mit regelmäßigen Erträgen wiederfinden.

Das Vermögen der Stiftung entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt:

2006: 12.706.241 Euro
2007: 12.864.767 Euro
2008: 12.471.725 Euro
2009: 12.936.092 Euro
2010: 13.932.391 Euro

Dieses Vermögen setzt sich zum 31.12.2010 zusammen aus:

8 % Grundstücken und Bauten
2 % Beteiligungen
17 % festverzinslichen Wertpapieren
43 % ökologisch nachhaltigen Fonds mit max. 30 Prozent Aktienanteil
18 % Aktien
12 % Bankbeständen

Damit hat das Vermögen der Stiftung überwiegend planbare und kontinuierliche Erträge, die entsprechend des Statuts verausgabt werden.

Ethisch korrekt angelegt: Wachstum über viele Jahrzehnte

Mosambik

Anlageleitlinien schaffen einen Entscheidungsrahmen für den Umgang mit dem Stiftungsvermögen und bringen Transparenz für Menschen, die Stiftungen unterstützen. Sie legen fest, wie und wo Vermögen angelegt werden. Besonders nachhaltige Anlageoptionen zeigten sich in Vergangenheit stabiler und überstanden die Finanzkrise mit weniger Verlusten.

Der Stiftungsrat der Gemeinschaftsstiftung hat eine Anlageleitlinie festgelegt, die grundsätzlich vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Eine Anlage mit hoher Rendite, aber unkalkulierbarem Risiko, widerspricht diesem Grundsatz. Ebenso wie die Anlage in Aktien oder Staatsanleihen, die im Widerspruch stehen zu nachhaltigem, sozialem und umweltverträglichem Handeln oder zum Stiftungsgedanken und Statut der Stiftung. Aus diesem Grund gibt der Stiftungsrat dem Verein kontinuierlich Empfehlungen für die Anlage des Kapitals.

Die Basis für die Anlagepolitik der Stiftung ergibt sich aus dem Stiftungsstatut. § 6 Grundsätze der Verwaltung
(1)
Die Stiftungsvermögen sind gesondert zu verwalten und in ihrem Bestand zu erhalten. Soweit der Treuhandvertrag nichts anderes bestimmt, können einzelne Vermögensgegenstände verkauft werden; der Gegenwert fließt dem jeweiligen Stiftungsvermögen wieder zu
(2)
Verwaltung und Verwertung des jeweiligen Vermögens sollen dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen
(3) Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen bis zur gesetzlich zulässigen Höhe dem jeweiligen Stiftungsvermögen zugeführt werden.

Der Stiftungsrat hat eine Anlageleitlinie festgelegt, die grundsätzlich vom Sicherheitsgedanken geprägt ist. Die Risikoanlage mit der hohen Rendite, aber einem unkalkulierbaren Risiko, passt hierzu ebenso wenig wie die Anlage in Aktien oder Staatsanleihen, die im Widerspruch stehen zu nachhaltigem, sozialem und umweltverträglichem Handeln oder zu dem Stiftungsgedanken und diesem Statut. Aus diesem Grund gibt der Stiftungsrat dem Verein kontinuierlich Empfehlungen für die Anlage des Kapitals. So definierte der Stiftungsrat folgendes Regelwerk zur Auswahl von Anlagemöglichkeiten:

Die Verwaltung des Vermögens soll dem Gedanken eines nachhaltigen, sozialen und umweltverträglichen Wirtschaftens entsprechen. Bei Neuanlagen in Aktien oder aktienähnlichen Konstrukten sowie Renten dürfen deshalb keine Investitionen vorgenommen werden in:

a) Hersteller und Vertreiber von Rüstungsgütern, Kernenergie, Tabakwaren, genmodifiziertem Saatgut;

b) Hersteller und Vertreiber von Pornografie und Glücksspielen;

c) Hersteller und Vertreiber von Chlor-und Agrochemikalien auf dem Index;

d) Fluggesellschaften;

e) Unternehmen, die ihre Rohstoffe auf umweltschädigende Art gewinnen oder ihr Geld nachweislich mit ausbeuterischer Kinderarbeit oder anderen Verletzungen der Kinder-und Menschenrechte verdienen;

f) Obligationen von Staaten, die:

  • ABC-Waffen ohne konkrete Abrüstungspläne besitzen
  • aktives Lobbying zum Ausbau von Kernenergie betreiben
  • die Todesstrafe vollstrecken
  • die Menschenrechte verletzen

Unter dem Rendite-/Risiko-Aspekt legte der Stiftungsrat fest, dass maximal 30 Prozent des Stiftungsvermögens in Anlagen mit höherem Risiko (zum Beispiel Aktien) angelegt werden. Dem gegenüber sollen sich 70 Prozent des Vermögens in sichereren Anlagen mit regelmäßigen Erträgen wiederfinden.