Das französische »terre des hommes« bedeutet »Erde der Menschlichkeit«. Für diese Vision können Sie sich auch in Ihrem Testament engagieren. Mit einem Vermächtnis an die Stiftung setzen Sie das in Ihrem Leben Erarbeitete für eine gute Zukunft von Kindern ein.
Die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes ermöglicht es, Hilfe für Kinder in Not über Generationen abzusichern. Wenn Sie diese Aufgabe auch über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, können Sie die Gemeinschaftsstiftung in Ihrem Testament berücksichtigen. Mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung können Sie die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes als Vermächtnisnehmer bzw. Erben einsetzen.
Sofern Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie die Stiftung als Alleinerben bestimmen. Ihr Erbe kann dann als Zustiftung oder als eigene Stiftung in die Gemeinschaftsstiftung eingehen. Das ist auch möglich, wenn Sie gesetzliche Erben haben und deren Pflichtteilsanspruch in anderer Weise ausgleichen bzw. Ihre gesetzlichen Erben auf ihren Pflichtteil verzichten oder ihn nicht geltend machen.
Neben Geldwerten kann die Stiftung auch Sachwerte annehmen, etwa Immobilien oder Sammlungen.
Wenn Sie ein persönliches Gespräch führen möchten, rufen Sie uns bitte an. Selbstverständlich sichern wir Ihnen Diskretion zu.
Bei juristischen und steuerlichen Fragen zu Ihrem Testament ist zusätzlich ein Beratungsgespräch mit Ihrem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater zu empfehlen.