Ihr Engagement in der Gemeinschaftsstiftung wird steuerlich in mehrfacher Hinsicht begünstigt. Sie können diese Vorteile nutzen und höhere Beträge von der Einkommenssteuer absetzen sowie vermeiden, dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer Ihr Vermögen schmälern.
Zustiftungen an die Gemeinschaftsstiftung terre des hommes und auch die Bildung einer Einzelstiftung unter dem Dach von terre des hommes Deutschland e.V. sind für Sie steuerlich absetzbar, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von derzeitig einer Million Euro.
Der Steuervorteil kann über zehn Jahre verteilt werden, wobei der Abzugsbetrag innerhalb der zehn Jahre nur einmal geltend gemacht werden kann.
Bei der rechtlichen Gestaltung der Einzelstiftung steht terre des hommes Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Schenkung oder Ihr Erbe an die gemeinnützige Stiftung unterliegen nicht der Erbschafts- oder Schenkungssteuer - so bleibt Ihr Vermögen erhalten.
Sie haben auch die Möglichkeit, steuerbegünstigt in die Stiftung zu spenden. Hierbei ist es möglich, ebenso wie bei einer Spende an den Verein terre des hommes bis zu 20 Prozent Ihrer steuerlichen Gesamteinkünfte abzusetzen. Ihre Spende wird nicht dem Stiftungskapital zugeführt, sondern fließt direkt und zeitnah in die Projektarbeit.